
Anwohner/innen aufgepasst: Die Städte/Gemeinden sind hier verpflichtet, solche Gebührenbescheide zu erstellen. Diese Gebührenbescheide können 4- bis 5-stellige Beträge beinhalten, unabhängig vom Wert des Grundstücks und unabhängig von der wirtschaftlichen Situation des Anwohners/in. Und ein Großteil dieser Bürger-Gelder verschlingt die Verwaltung dieser Maßnahme.
In einem Vortrags- und Diskussionsabend am Blausteinsee erläuterte Stefan Kämmerling seine Position und die der NRW-SPD dazu.
Für die Darstellung des gesamten Sachverhalts
verweisen wir auf die WebSite des Stadtverbandes Eschweiler
13. April 2022